Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Beginn der Weiterbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres
  • abgeschlossene Berufsausbildung

Förderungshöhe

  • bei den Eltern wohnend: bis zu 397 EUR
  • nicht bei den Eltern wohnend: bis zu 572 EUR 

Förderungsdauer und -bedingungen

  • die Förderung erfolgt über die Dauer der Weiterbildung
  • keine Rückzahlung


Weitere Informationen

Ansprechpartner

Amt für Ausbildungsförderung in Kiel
Stresemannplatz 5, Gebäude D
24103 Kiel
Tel. (04 31) 9 01 - 32 20, -32 21 oder -32 22

Amt für Ausbildungsförderung in Lübeck
Kronsforder Allee 2 - 6
23539 Lübeck
Tel. (04 51) 1 22 - 40 50 oder -40 51

Amt für Ausbildungsförderung Flensburg
Kanzleistraße 91 - 93
24943 Flensburg
Tel. (04 61) 1 75 85

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