Seminar zu Hinweisgeberschutzgesetz

Pflicht für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten! Informieren Sie sich ab dem 20. Februar über die Einrichtung vertraulicher Meldekanäle für Regelverstöße.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind seit Mitte Dezember vergangenen Jahres laut Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Dieses Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben und die hinweisgebenden Personen zu schützen. Das Gesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whisteblower-Richtlinie. Welche gesetzlichen Verpflichtungen daraus entstehen, lernen Verantwortliche ab dem 20. Februar in einem Onlineseminar der Wirtschaftsakademie in Kiel.

Weitere Informationen und Anmeldung per E-Mail an kundenberatungwak-sh.de sowie hier im Internet.