Bildungsurlaub (auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt) ermöglicht Ihnen, sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um an einer Weiterbildung teilzunehmen. Während dieser Zeit beziehen Sie weiterhin Ihr Gehalt. In der Regel kann Bildungsurlaub für bestimmte Weiterbildungsinhalte und -ziele beantragt werden, der Anspruch unterscheidet sich jedoch je nach Bundesland.
Fünf Tage pro Jahr
(bei fünf Arbeitstagen / Woche)
Für längere Seminare möglich - Antrag auf Übertragung muss entweder für das Folgejahr gestellt oder rückwirkend mit Zustimmung des Arbeitsgebers vereinbart werden
Frühestens sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht werden. Der Anspruch beträgt deshalb fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird. Wird regelmäßig mehr gearbeitet oder in Wechselschicht, kann sich der Anspruch auf sechs Tage erhöhen.
Der Anspruch des vorangegangenen Jahres kann mit dem des laufenden Kalenderjahres verbunden werden, soweit es für die Teilnahme an der Weiterbildung erforderlich ist. Eine Verblockung ist auch im Vorgriff auf künftige Freistellungsansprüche oder rückwirkend über mehr als zwei Jahre mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. D. h. jahresübergreifend sind auch mehr als 10 Tage für eine Weiterbildung möglich.
Voraussetzung ist, dass die Fortbildung von der zuständigen Behörde (unterschiedlich in den Bundesländern) staatlich anerkannt wurde und bei einem anerkannten Träger - wie es z. B. die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ist - durchgeführt wird.
Zahlreiche unserer Angebote sind "bildungsurlaubsfähig". So u. a. kompakte Tagesveranstaltungen, Zertifikatsseminare oder auch Blockwochen in Lehrgängen der Höheren Berufsbildung. Sie finden dazu entweder einen Hinweis in der jeweiligen Veranstaltung - oder sprechen uns gerne darauf an!
Auf den Webseiten der teilnehmenden Bundesländer finden Sie weitere Informationen zu Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung: