Immobilienmakler/-innen (darunter auch Handelsvertreter) und Wohnimmobilienverwalter/-innen (ehemals Hausverwalter) müssen sich seit 2018 gemäß § 34c GewO in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren insgesamt 20 Stunden fortbilden. Unsere Lehrgänge dienen als Nachweis der Fortbildungspflicht gemäß § 34c GewO Absatz 2a in Verbindung mit § 15b MaBV.