Wer nach der Berufsausbildung den nächsten Karriereschritt plant – als Meister/-in, Fachwirt/-in, Technische/r Betriebswirt/-in oder Betriebswirt/-in – kann sich einen Großteil der Kosten vom Staat zurückholen. Das Aufstiegs-BAföG (auch: Meister-BAföG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen einkommens- und vermögensunabhängig. Die WAK SH ist ein anerkannter Bildungsträger und begleitet Sie von der Kursauswahl bis zur Antragstellung.
Für Teilnehmende auf allen drei Ebenen der Höheren Berufsbildung
Der Lehrgang muss auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung oder gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden mit 50 % bezuschusst
Zusammen mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit können bis zu 75 % staatlich gefördert werden
Das Aufstiegs-BAföG steht grundsätzlich allen offen, die sich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten – unabhängig von Alter und Einkommen. Auch Bachelorabsolvent/-innen, Studienabbrecher/-innen und Abiturient/-innen mit einschlägiger Berufspraxis können gefördert werden, sofern sie zur Prüfung zugelassen werden.
Geförderte IHK-Abschlüsse bei der WAK SH (Auswahl):
Mindestumfang: Lehrgänge der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, Lehrgänge ab der zweiten Stufe mindestens 400 Stunden.
Gefördert werden Lehrgänge, die auf eine anerkannte Fortbildungsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten – zum Beispiel Bilanzbuchhalter/-in, Industriemeister/-in, Fachwirt/-in oder Betriebswirt/-in. Voraussetzung: mindestens 200 Unterrichtsstunden (erste Fortbildungsstufe, nur Teilzeit) bzw. 400 Stunden ab der zweiten Stufe.
50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden als Zuschuss übernommen (max. 15.000 €), die restlichen Kosten über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 50 % des Darlehens erlassen – damit trägt der Staat insgesamt 75 % der Kurskosten. Bei Existenzgründung entfällt das Darlehen vollständig. Für Meister/-innen: zusätzlich bis zu 2.000 € für Materialkosten des Meisterprüfungsprojekts (hälftig als Zuschuss).
Teilnehmende von Vollzeitlehrgängen können zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser wird als voller Zuschuss geleistet, d. h. die Teilnehmenden müssen ihn nicht zurückzahlen. Alleinstehende erhalten bis zu 1.019,00 Euro, für Ehe- und Lebenspartner sowie für jedes Kind gibt es jeweils eine Förderung von bis zu 235,00 Euro. Alleinerziehende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150,00 Euro je Kind.
Digital über afbg-digital.de. In unseren kostenfreien Infoterminen berichten wir mehr über das Aufstiegs-BAföG. Für Interessierte am Meisterlehrgang bieten wir eine hilfreiche Checkliste an.
Ja. Bei Teilzeitlehrgängen wird der Maßnahmebeitrag einkommensunabhängig gewährt. Nur beim Unterhaltsbeitrag für Vollzeitlehrgänge wird das Einkommen berücksichtigt – mit einem Freibetrag, der etwa einem Minijob entspricht.
Vor Kursbeginn – eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, empfehlen wir, den Antrag möglichst früh einzureichen.
Den Zuschussanteil (50 % der Kurskosten) müssen Sie nie zurückzahlen. Das KfW-Darlehen wird bei bestandener Prüfung zur Hälfte erlassen – Sie zahlen dann effektiv nur 25 % der Gesamtkosten selbst. Bei einer Existenzgründung nach der Prüfung entfällt das Darlehen vollständig.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu Fragen rund um Fördermöglichkeiten. Dafür stehen wir Ihnen in unseren Bildungszentren landesweit zur Verfügung.
Zusätzlich finden Sie Ihre persönliche Ansprechperson in den Informationen unserer einzelnen Bildungsangebote.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Hier finden Sie alle Informationen in hilfreichen PDF-Checklisten zusammengefasst: