Erwerbstätige werden bei ihren Weiterbildungsvorhaben vom Land SH und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten. Insgesamt können mehrere Weiterbildungen bezuschusst werden, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Kalenderjahr und Person.
Es werden nur beruflich relevante Weiterbildungen gefördert, die mind. 16 Zeitstunden umfassen. Es können auch Prüfungs- und Anmeldegebühren sowie Materialkosten gefördert werden. Online-Weiterbildungen sind förderfähig sofern sie überwiegend in synchroner Kommunikation erfolgen, beispielsweise über ein virtuelles Klassenzimmer. Weitere Voraussetzungen: Der Arbeitgeber oder selbstständige Erwerbstätige müssen mindestens 60 % der Kosten tragen.
Wichtig ist, dass eine Förderung bereits vor Beginn der Weiterbildung bewilligt ist. Zudem muss der Antrag spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung im Original bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingereicht werden. Alle Details dazu finden sich hier: https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/
Förderberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein oder Selbstständige mit einem Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein. Auszubildende werden nur gefördert, wenn die Weiterbildungsinhalte nicht Bestandteil der Ausbildung (nach der Ausbildungsordnung) sind.
Seminarkosten, die mit dem Weiterbildungsbonus gefördert werden, dürfen nicht aus anderen öffentlichen Programmen bezuschusst werden. Diese Programme bzw. Mittel, wie bspw. das Aufstiegs-BAföG, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus gibt es hier: IB-SH: Weiterbildungsbonus.