Neues im Arbeitsrecht 2024

| Arbeitswelt

Die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht auf einen Blick


Der Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht zeigen viele Veränderungen und Neuerungen, die das Jahr 2024 prägen:

Mindestlohn und Minijob-Grenze: Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich von 12,00 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde, was auch eine Steigerung der monatlichen Verdienstgrenze für Minijobber von 520,00 Euro auf 538,00 Euro bedeutet. Folglich liegt die Jahresverdienstgrenze für Minijobber im Jahr 2024 bei 6.456,00 Euro.

Elternzeit und Kinderkrankengeld: Arbeitgeber müssen den Start und das Ende der Elternzeit der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Verfahren melden. Eltern haben Anspruch auf bis zu 15 Kinderkranktage pro Kalenderjahr und Kind unter 12 Jahren, während Alleinerziehende bis zu 30 Kinderkranktage pro Kalenderjahr und Kind in Anspruch nehmen können.

Telefonische Krankschreibung: Arbeitnehmer können sich telefonisch krankschreiben lassen, vorausgesetzt sie sind in der Arztpraxis bekannt, die Erkrankung verläuft mild und eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist nicht per Videosprechstunde möglich.

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt jährlich bei 62.100,00 Euro. In den neuen Bundesländern steigt die Grenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 89.400,00 Euro und in den alten Bundesländern auf 90.600,00 Euro.

Whistleblowing-Meldestelle
Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen intern oder extern eine Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße einrichten, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro.

Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Arbeitnehmer/-innen
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, aber ohne schwerbehinderte Arbeitnehmer, müssen eine Ausgleichsabgabe von maximal 720,00 Euro pro Arbeitsplatz und Monat entrichten, im Vergleich zu den früheren 140,00 Euro bis 360,00 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz und Monat.

Inflationsausgleichsprämie
Die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000,00 Euro für Beschäftigte endet Ende 2024.

Einwanderung von Fachkräften
Ausländische Fachkräfte mit einem beliebigen ausländischen Abschluss können jede qualifizierte Beschäftigung ausüben, sofern sie eine Arbeitserlaubnis benötigen.

Die Aufgaben und Anforderungen an den Personalbereich werden immer komplexer. Also Personalverantwortliche müssen Sie den Überblick über Reformen bestehender Gesetze und neue gesetzliche Regelungen behalten, um rechtssicher handeln zu können. Damit Sie rechtlich einwandfreie Entscheidungen treffen können, bringen wir Sie hier auf dem neuesten Stand.